Wegen Coronavirus kein Lock-Down von Tierarztpraxen

Entgegen Gerüchten und Fake-News ist der gesetzlich vorgeschriebene Tierschutz Grund genug, dass Tierarztpraxen systemrelevant sind. Tierärztinnen, Tierärzte, Tiermedizinische Fachangestellte und Tierpfleger sollen zum Personal kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gerechnet werden, wie auf der Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein nachzulesen ist. Ein entsprechender Brandbrief an die zuständige Ministerin Julia Klöckner (CDU) wurde in Zusammenarbeit der führenden Berufs- und Interessenverbände der Tierärzte ausgearbeitet und versendet. Es steht zu erwarten, da das Aussetzen veterinärmedizinischer Leistungen auch enorme humanmedizinische Probleme verursachen kann, dass diesem Antrag stattgegeben wird. Daher wird es wohl wegen dem Virus SARS-CoV-2 (neuartiges Coronavirus) und der dadurch verursachten Lungenkrankheit Covid-19 keine Praxisschließungen durch einen allgemeinen Lock-Down geben.

Allerdings ist der Praxisbetrieb der Tierärzte schon jetzt durch Schutzmaßnahmen sehr deutlich eingeschränkt. Bitte erkundigen Sie sich vor einem Besuch über die korrekten Verhaltensregeln und kommen Sie nicht ohne Termin in die Tierarztpraxis!

Gesetzliche Schutzmaßnahmen gegen Coronavirus sind aufgehoben

Die Corona-Krise gilt nun zumindest vorübergehend als überwunden, so dass die Bundesregierung und auch die Regierung in NRW die Einstellung besonderer Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus beschlossen hat. Dementsprechend bestehen in unserer Praxis keine generellen Zwangsschutzvorkehrungen mehr.

Wir haben aber aus der Corona-Krise gelernt und erkannt, wie sensibel eine Infrastruktur wie diese in unserer Tierarztpraxis auf medizinische Vorfälle reagiert und wie sehr der enge Kundenkontakt auch weiterhin noch unseren Praxisbetrieb negativ beeinflussen kann. Daher haben wir in der Gemeinschaft aller Mitarbeiter der Praxis beschlossen, dass wir unsere Gesundheit weiterhin mit Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) schützen werden. Nicht nur aufgrund der üblichen Infektionsgefahr durch die Übertragung von Tier zu Mensch, sondern auch durch die Übertragung von Mensch zu Mensch. Das gilt selbstverständlich in der alltäglichen Zusammenarbeit im Kollegium, aber auch im Kontakt zu unseren Kunden und den Begleitern unserer Patienten. Viele unserer Kunden und Begleitern von Patienten kommen uns mehr oder weniger zwangsläufig deutlich näher, als wir das im üblichen Alltag gestatten würden. Bei der Behandlung "steckten wir gemeinsam die Köpfe zusammen", um Tiere zu beruhigen oder zu fixieren. Das sind Situationen, bei denen sich Menschen viel näher kommen, als es beispielsweise in einem vollen Fahrstuhl der Fall wäre. Hier besteht ein sehr hohes Infektionsrisiko, was wir zukünftig vermeiden möchten. Daher gestatten wir unseren Kunden und den Begleitern unserer Patienten eine Annäherung auf weniger als 1,5 Metern nur noch, wenn diese eine FFP2-Maske tragen. Es besteht jedoch keinesfalls eine Maskenpflicht. Gern übernehmen wir das zu behandelnde Tier und kümmern uns, während die Tierbegleiter auf Abstand zuschauen können. Sollte jedoch durch die nicht mehr mögliche Mitwirkung der Begleitpersonen ein höherer Aufwand bei der Behandlung entstehen, wird sich dies im Einklang mit der GOT auf den Preis der Behandlung auswirken.

Bitte haben Sie Verständnis für unser Handeln und bleiben Sie gesund!

 

Neue Verordnung für Gebühren im Notdienst der Tierärzte

Der Bundesrat hat innerhalb der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine Änderung der Gebühren für den tierärztlichen Notdienst verabschiedet, die ab dem 14.02.2020 in Kraft tritt. Damit fallen pro Behandlung im Notdienst, also Behandlungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, eine Gebühr in Höhe von 50,00€ zzgl. gesetzlicher MwSt. an und die Leistungsabrechnung muss zwischen dem 2- bis 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte liegen. Wir bitten um Verständnis, dass sich dadurch die Kosten der Behandlungen im Notdienst erhöhen.