Beschreibung der Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis der GOT

Allgemeine Untersuchung

Ein Besuch in der Tierarztpraxis hat fast immer zur Konsequenz, dass gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte und Tierärztinnen (GOT) auf der Rechnung die Position Allgemeine Untersuchung [...] mit Beratung zu finden ist, sofern es sich nicht um eine Folgeuntersu­chung im selben Behandlungsfall beim selben Tierarzt handelt. Entsprechend groß ist natür­lich das Interesse aller Tierhalter daran, was überhaupt zu einer Allgemeinen Untersuchung gehört und wie man prüfen kann, ob der Tierarzt oder die Tierärztin überhaupt gemacht hat, was man laut dem Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen (Nr. 4 bis Nr. 21) in der Anlage zur GOT bezahlen muss. Grund genug, über die Leistungen aufzuklären, die zur Allgemeinen Untersuchung gehören.

In der Tiermedizin gehören zur Allgemeinen Untersuchung zunächst einmal die Identifikation des Tieres, bzw. die Bestimmung der Tierart und in manchen Fällen der Rasse. Dann erfolgt die Feststellung, ob das Tier einen ausreichend guten Ernährungs- und Pflegezustand ge­mäß der §§ 2 und 2a des Tierschutzgesetzes hat und nicht anders augenscheinliche Auffäl­ligkeiten zeigt, die neben dem vom Tierhalter genannten Grund für den Tierarztbesuch be­denklich sind, sofern es sich nicht um ein wildlebendes Fundtier handelt. Schlussendlich wird in der Allgemeinen Untersuchung geprüft, ob die vom Tierhalter gewünschte Behandlung des Tieres fachlich und ethisch bedenkenlos ist. Ein weiterer Punkt der Allgemeinen Untersu­chung ist die Beratung des Tierhalters, ob der Zustand des Tieres, ungeachtet einer akut not­wendigen Behandlung oder Therapie, eine Folgeuntersuchung erfordert oder nicht.

Ohne eine Allgemeine Untersuchung kann ein Tierarzt nur in den seltensten Fällen tätig wer­den, da in den meisten Fällen die Allgemeine Untersuchung darüber entscheidet, ob der Tier­arzt das Tier überhaupt behandeln darf. Ausnahmefälle, in denen ein Tierarzt ohne Allgemei­ne Untersuchung handeln darf, sind natürlich Folgeuntersuchungen im selben Behandlungs­fall beim selben Tierarzt und beispielsweise auch Überweisungsfälle, in denen der behan­delnde Tierarzt das Tier selbst in die Überweisungspraxis bringt, so dass die Überweisungs­praxis allein auf Anweisung und Verantwortung des behandelnden Tierarztes tätig wird. Ein weitere Besonderheit ist die Allgemeine Untersuchung ohne Beratung. Diese kann zum Tra­gen kommen, wenn der Tierarzt zum Beispiel bei einem wildlebenden Fundtier tätig wird, was unmittelbar nach der tierärztlichen Behandlung in die Freiheit entlassen wird, so dass eine Beratung über eine Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall sich nicht stellt. Entspre­chend gibt es Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall immer nur mit Beratung, denn wenn bereits eine Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall hat stattfinden können, steht einer Beratung zu oder gegen eine weitere Folgeuntersuchung im selben Behandlungs­fall nichts im Wege.

Jede Form der weiteren Diagnostik, egal ob der Tierarzt in Augen, Ohren oder ins Maul schaut, ob er die Temperatur misst oder Lunge und Herz abhört, haben mit der Allgemeinen Untersuchung nicht zwangsläufig etwas zu tun. Dies alles sind Leistungen, die der Tierarzt machen kann, um seinen Eindruck aufgrund der Allgemeinen Untersuchung zu festigen oder zu verifizieren.