Kontaktverbot auch beim Tierarzt umgesetzt

Heute hat der Bund zusammen mit den Ländern sich auf ein Kontaktverbot von mehr als 2 Personen verständigt. Wir werden dieses Kontaktverbot in unserer Tierarztpraxis konsequent umsetzen, damit für die medizinische Versorgung Ihrer Kleintiere und Heimtiere unsere Tierarztpraxis geöffnet bleiben kann. Besonders wichtig ist, dass Sie während des Besuchs beim Tierarzt in Wuppertal vor dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Atemwegserkrankung COVID-19 bestmöglich geschützt sind. Zusätzlich zu den bisherigen Schutzmaßnahmen, setzen wir das aktuelle Kontaktverbot für mehr als 2 Personen in der Praxis um, indem wir in unserer Sprechzeit grundsätzlich nur mit Terminen arbeiten, die zeitlich sehr weit auseinander liegen und der Zugang zur Praxis strikt kontrolliert wird. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass sich in unserer Tierarztpraxis maximal 2 Personen im Wartezimmer aufhalten. Eine weitere Person kann bei Bedarf an der Anmeldung unserer Tierarztpraxis warten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass es möglicherweise nicht so kurzfristige Termine für unsere Sprechstunde gibt, wie Sie es bisher gewohnt waren.
Der Kontakt zu Ihrem Haustier wird bei der Behandlung, bis auf dringende Ausnahmen, nur von den Tierärzten und Tierarzthelfern erfolgen.

Dank für Mitwirkung an Corona-Schutzmaßnahmen

Nach dem Anlauf unserer Schutzmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und der damit verbundenen Atemwegserkrankung Covid-19, hat sich mittlerweile eine sehr gut organisierte Routine im Praxisalltag eingestellt. Die Kontakte zu den Patientenbesitzern und unseren Kunden, sowie diese untereinander, sind auf ein Minimum reduziert und der Praxisbetrieb hat durch entsprechende Umstellung zusätzlich die Behandlungsdauer für unsere Patienten enorm verkürzt. Dies alles wäre nicht möglich, ohne das großartige Verständnis der Patientenbesitzer und Kunden. Ohne Ihre Mitwirkung hätten wir die Effizienz unserer Tierarztpraxis nicht so ideal an die Corona-Situation anpassen können und damit die Möglichkeit, unsere tierischen Patienten weiterhin gewissenhaft und sorgfältig medizinisch zu versorgen, nicht gewährleisten können.
Dafür möchte ich mich im Namen unseres gesamten Praxisteams herzlich bedanken!

Wir leisten unseren Dienst für Ihre Tiere in Form medizinischer Hilfe, aber Sie als Patientenbesitzer und Kunden ermöglichen uns in dieser außergewöhnlichen Zeit diesen Dienst erst durch Ihre Mitwirkung an unseren Corona-Schutzmaßnahmen. Ihre Akzeptanz für unsere Sicherheitsvorkehrungen und Ihr Verständnis für unsere Anweisungen, schützen unsere Gesundheit, damit wir so lange wie möglich für Ihre Haustiere da sein können, damit auch die Gesundheit Ihrer Liebsten sichergestellt ist.
Auch im Namen unserer Patienten, Ihrer Haustiere, möchte ich mich daher bei Ihnen bedanken!

Wir stehen unter großer Anspannung und hohem Stress. Manchmal kann man uns das ansehen oder man kann uns unsere Belastung anmerken, wofür ich mich entschuldigen möchte. Wir haben die schwere Aufgabe, auch bei hoher Anspannung und großem Stress, unsere Empfindungen nicht nur äußerlich, sondern auch in der Realität, unter Kontrolle zu bekommen, damit man sie uns erst gar nicht anmerkt. Tiere sind enorm empfindsam und der Besuch beim Tierarzt ist ohnehin für viele Tiere eine starke Belastung, so dass wir darauf achten müssen nicht auch noch unsere Anspannung und unseren Stress auf das zu behandelnde Tier zu übertragen.
Sie als Patientenbesitzer leisten uns enorme Hilfe und unterstützen uns dabei, indem Sie durch Ihre Mitwirkung an unseren Corona-Schutzmaßnahmen und durch das Folgeleisten von Anweisungen unseres Praxisteams dafür sorgen, dass wir unsere Arbeit möglichst routiniert und ohne zusätzliche Stresssituationen leisten können.
Für dieses Verständnis und Entgegenkommen, möchte ich mich ebenfalls ganz herzlich bei Ihnen bedanken!

So wie der Praxisbetrieb momentan läuft, so können wir auch trotz Gefahr durch das Corona-Virus arbeiten. Das ist Ihr Verdienst zum Wohle unserer Patienten und Ihrer Haustiere. Danke!

Wegen Coronavirus kein Lock-Down von Tierarztpraxen

Entgegen Gerüchten und Fake-News ist der gesetzlich vorgeschriebene Tierschutz Grund genug, dass Tierarztpraxen systemrelevant sind. Tierärztinnen, Tierärzte, Tiermedizinische Fachangestellte und Tierpfleger sollen zum Personal kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gerechnet werden, wie auf der Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein nachzulesen ist. Ein entsprechender Brandbrief an die zuständige Ministerin Julia Klöckner (CDU) wurde in Zusammenarbeit der führenden Berufs- und Interessenverbände der Tierärzte ausgearbeitet und versendet. Es steht zu erwarten, da das Aussetzen veterinärmedizinischer Leistungen auch enorme humanmedizinische Probleme verursachen kann, dass diesem Antrag stattgegeben wird. Daher wird es wohl wegen dem Virus SARS-CoV-2 (neuartiges Coronavirus) und der dadurch verursachten Lungenkrankheit Covid-19 keine Praxisschließungen durch einen allgemeinen Lock-Down geben.

Allerdings ist der Praxisbetrieb der Tierärzte schon jetzt durch Schutzmaßnahmen sehr deutlich eingeschränkt. Bitte erkundigen Sie sich vor einem Besuch über die korrekten Verhaltensregeln und kommen Sie nicht ohne Termin in die Tierarztpraxis!

Wir danken für Ihre Mitwirkung in der Corona-Krise

Die Corona-Krise gilt nun - zumindest vorübergehend - als überwunden. Das war eine anstrengende und folgenschwere Zeit für uns alle! Niemand wusste, was richtig oder falsch war, aber dennoch mussten Entscheidungen getroffen werden. Selbstverständlich waren einige der Entscheidungen im Nachhinein betrachtet falsch, doch im Großen und Ganzen sind die meisten Menschen unserer Bevölkerung gut durch die Krise gekommen. Wir möchten unseren Kunden, den Patientenbesitzern und deren Stellvertreter, die uns in der Tierarztpraxis besucht und sich an unsere strengen Regeln hinsichtlich Abstandhalten und Maskentragen gehalten haben, unseren herzlichen Dank aussprechen. Wir sind uns sicher, für unseren kleinen Wirkungsbereich genau richtig gehandelt zu haben und würden uns, im Falle einer erneuten Corona-Krise, nicht viel anders verhalten, als wir es bereits getan haben. Hoffen wir, dass ein solcher oder ähnlicher Krisenfall nicht erneut auftreten wird!

Neue Verordnung für Gebühren im Notdienst der Tierärzte

Der Bundesrat hat innerhalb der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine Änderung der Gebühren für den tierärztlichen Notdienst verabschiedet, die ab dem 14.02.2020 in Kraft tritt. Damit fallen pro Behandlung im Notdienst, also Behandlungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, eine Gebühr in Höhe von 50,00€ zzgl. gesetzlicher MwSt. an und die Leistungsabrechnung muss zwischen dem 2- bis 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte liegen. Wir bitten um Verständnis, dass sich dadurch die Kosten der Behandlungen im Notdienst erhöhen.