Wer muss, der muss! - Ausnahmen zur Ausgangssperre

Die Stadt Wuppertal passt nach zahlreichen Klagen ihre Allgemeinverfügung den Bundesregeln an. Schon am 19.04.2021 hat sich die Regierungskoalition auf die Einführung der sogenannten Notbremse des Bundes zum Schutz gegen das Corona-Virus geeinigt, worin eine Ausgangssperre nicht schon ab 21:00 Uhr gilt, sondern erst ab 22:00 Uhr. Außerdem sind nach den Bundesregeln Spaziergänge von Einzelpersonen und Individualsport sogar bis um 24:00 Uhr erlaubt sein. Schon gestern, am 20.04.2021 hat der Krisenstab der Stadt Wuppertal eine diesen Bundesregeln angepasste Allgemeinverfügung erarbeitet, die heute, am 21.04.2021 bekannt gemacht werden soll, so dass die überarbeitete Allgemeinverfügung ab dem 22.04.2021 offiziell in Kraft tritt. Inoffiziell reagiert die Stadt Wuppertal aber schon seit gestern, dem 20.04.2021, auf die veränderte Situation und kontrolliert erst ab 22:00 Uhr, bzw. Einzelpersonen und Individualsportler erst ab 24:00 Uhr. So berichtet die Internetseite der Stadt Wuppertal, eine entsprechende Bekanntmachung über die aktualisierte Allgemeinverordnung oder eine angepasste Corona-Schutzverordnung mit neuerem Datum als den 19.04.2021, bzw. 16.04.2021, ist auf der Internetseite der Stadt Wuppertal nicht zu finden.

Besonderes Interesse gilt den Besitzern von Haustieren, besonders den Hundehaltern, wie sich bei einer Ausgangssperre die Notdurft ihres Vierbeiners nachts realisieren lässt. Die meisten Hundebesitzer haben ihren Hund so erzogen, dass dieser nachts nicht raus muss, doch die Besitzer von Welpen müssen ihre Hunde erziehen und natürlich auch nachts vor die Tür. Außerdem gibt es auch kranke Hunde, die ihre Blase oder ihren Darm nachts entleeren müssen. Auch wenn dies weniger üblich ist, so gibt es auch Katzenhalter, die ihre Katzen Gassi führen, ebenso ist das Gassigehen auch von so manchen Frettchen, Hängebauchschweinen und sonstigen Haustieren bekannt. Und auch hier ergeben sich für Tierhalter Gründe, während der Ausgangssperre vor die Tür zu müssen. Selbst Pferde wollen beispielsweise bei einer Kolik bewegt werden. Als Tierarzt in Wuppertal bleibt nur zu hoffen, dass diese Ausnahmen in den novellierten Regeln enthalten sind und nicht zu sinnfreien Bußgeldern führen. In der letzten Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal vom 16.04.2021 ist unter Ziffer 1, Unterkapitel 2, Punkt a) und e) zumindest berücksichtigt, dass der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung aus veterinärmedizinischen Gründen und aufgrund von Handlungen zur Versorgung von Tieren eine erlaubte Ausnahme darstellt. Es ist daher anzunehmen, dass auch die novellierte Fassung dieser Allgemeinverfügung entsprechende Ausnahmeregelungen beinhaltet.