Die Bundesregierung hat bezüglich der Termine für den kommenden Gründonnerstag, dem 1. April 2021, durch Verordnung einer bundesweiten Ruhezeit auch bei uns Tierärzten für reichlich Unsicherheit gesorgt. Jetzt ist klar, die vergebenen Termine für diesen Tag in unserer Tierarztpraxis bleiben bestehen, sofern nicht andere Gründe für einen Terminänderung vorliegen.
Als Tierarzt musste man sich die Frage stellen, ob man von der von der Bundesregierung verordneten Ruhezeit ausgenommen wird, wie es für die meisten medizinischen Berufe geplant war, oder ob wir Tierärzte unsere geplanten Sprechstundentermine absagen und stattdessen einen Notdienst einzurichten hätten, der zusätzlich zu der Planung des tierärztlichen Notdiensts für Wuppertal stattfindet. Gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte hätte das die Konsequenz gehabt, dass wir im Prinzip die gleichen Leistungen wie an einem normalen Donnerstag ausgeführt hätten, jedoch mit dem Aufschlag der gesetzlich vorgeschriebenen Notdienstgebühren. Nun hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel die zunächst verordnete Ruhezeit zurückgenommen und damit Klarheit zumindest hinsichtlich der Termingestaltung in unserer Tierarztpraxis geschafft. Alles bleibt, wie es war. Alle für den 1. April bereits vergebenen Termine haben Bestand, es sei denn, dass Termine aus anderen Gründen geändert werden müssen.