Weiter Corona-Schutzmaßnahmen in der Tierarztpraxis

Corona-Schutzmaßnahmen ab April 2022

FFP2-Maske weiterhin Pflicht

Zutritt nur für eine Begleitperson (bei Standardbehandlungen)

Liebe Kunden und Patientenbesitzer,
die Regierung hat beschlossen, die Corona-Schutzmaßnahmen ab April 2022, trotz 4-stelligen Inzidenzzahlen und 3-stelligen Todesfällen pro Tag, zu lockern oder gar vollständig aufzuheben. Sicher, extreme Statistikfehler bei den Inzidenzien können keine Grundlage mehr für Einschränkungen sein. Aber dennoch wird es Ihnen nicht anders als jedem von uns im Team ergehen: Ringsum im Bekanntenkreis werden immer neue Infektionen bekannt. Mittlerweile scheint es egal zu sein, ob jemand geimpft oder gar gebooster ist, Covid19 schlägt dennoch zu. Selbst Genesene erkranken binnen weniger Wochen erneut an Covid19. Die Impfungen scheinen lediglich den Krankheitsverlauf zu mildern, aber selbst das sieht oft nicht immer so aus. Unsere Tierarztpraxis hat bereits eine Periode erlebt, in der eine Großzahl der Mitarbeiter an Covid19 erkrankt waren. Die Auswirkungen waren dramatisch für unsere Patienten, weil unsere Praxis die Versorgung nicht mehr aufrecht erhalten konnte und nur noch notdürftig der Praxisbetrieb lief. So mussten unsere Patienten zu fremden Tierärzten, die sie nicht kannten und die nicht das Vertrauen der Tiere genossen. Patientenbesitzer mussten auf den Notdienst von Kliniken ausweichen und teilweise deutlich mehr Geld ausgeben, als bei uns in der Sprechstunde angefallen wäre. Eine Situation, die wir zur Liebe unserer Patienten nicht ein zweites Mal erleben wollen. Daher werden wir alle Maßnahmen ergreifen, die nötig sind, um unser Personal zu schützen. Der Praxisbetrieb ist nämlich nur aufrecht zu halten, wenn das Personal da ist.
Aus diesem Grund halten wir in unserer Tierarztpraxis an den gewohnten Corona-Schutzmaßnahmen fest. Der Zutritt von Kunden und Patientenbesitzern ist nur mit  FFP2-Maske erlaubt. Dies ergibt sich sogar aus der aktuellen Rechtslage, da es sich bei unserer Tierarztpraxis um eine Medizinische Einrichtung im Sinne des Gesetzes handelt. Darüber hinaus setzen wir die Maskenpflicht und die Zutrittsbeschränkungen, dass bei Standardbehandlungen nur eine Begleitperson in die Praxis kommen darf, mit unserem Hausrecht durch. Sollte eine Entscheidung vor Ort von mehreren Begleitpersonen getroffen werden müssen, stellen wir dazu natürlich ausreichend Platz und Gelegenheit zur Verfügung, so dass dies eine Ausnahme von der Zutrittsbeschränkung ist. Das Gleiche gilt für den letzten Weg Ihres Tieres, den wir nicht durch unnötige Zutrittsbeschränkungen verschlimmern möchten.
Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis dazu, dass wir die Corona-Krise noch längst nicht als überwunden bewerten und unseren Praxisbetrieb zum Wohle Ihrer Tiere schützen möchten. Bitte Unterstützen Sie uns auch weiterhin im passiven Kampf gegen Covid19: Halten Sie Abstand von Personal und anderen Kunden und Patientenbesitzern, beachten Sie die Hygienemaßnahmen und tragen Sie auch außerhalb unserer Praxis freiwillig mindestens eine medizinische Maske im Kontakt zu anderen Menschen!