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Sachkundeprüfung

Großer Schäferhund schaut aufmerksam in die Kamera auf einem verschneiten Feld
Auszug Abbildung Frage A2 aus Fragenkatalog zum Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW

Sachkundeprüfung für Hundehalter*innen gemäß Landesgesetz NRW

In Nordrhein-Westfalen ist für die Haltung bestimmter Hunde eine Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Dies betrifft Hunde, die ausgewachsen entweder mindestens 40 cm groß oder 20 kg schwer sind.


Die Sachkundeprüfung umfasst Themen wie:


  • Hundeerziehung und -verhalten
  • Rechtliche Grundlagen
  • Sicherheitsvorkehrungen und Gefahrenerkennung

Die Prüfung kann direkt in unserer Praxis abgelegt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und bieten Ihnen die Möglichkeit, die Prüfung unter fachkundiger Anleitung und in einer vertrauensvollen Umgebung abzulegen.

So stellen Sie sicher, dass Sie alle Voraussetzungen für die Hundehaltung gemäß dem Landeshundegesetz NRW erfüllen.


Die gültigen Fragebögen und Lösungsschablonen zur Sachkundeprüfung (gültig ab 01.01.2025) finden Sie auf der Webseite der Tierärztekammer Nordrhein:

https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de

Bei Interesse zu dem Thema
SACHKUNDEPRÜFUNG §3
(LHundG NRW)

 melden Sie sich gerne in unserer Praxis. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

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