Corona-Krise: Maskenpflicht beim Tierarzt

Ab Montag, den 27.04.2020, gilt auch in NRW die Maskenpflicht. Dies bedeutet, dass eine Bedeckung von Mund und Nase u. a. beim Einkaufen gesetzlich vorgeschrieben ist. In Anlehung an diese Vorschrift, gilt auch die Maskenpflicht beim Tierarzt. Zutritt zu unserer Tierarztpraxis ist nur noch Personen gestattet, die einen Mund-Nase-Schutz tragen. An die Qualität der Maske werden keine besonderen Ansprüche gestellt, jedoch ist gegen die Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 und gegen deren Auslöser, das Virus SARS-CoV-2, ein möglichst guter Mund-Nase-Schutz zu empfehlen. Für Besucher unserer Tierarztpraxis haben wir für die Übergangszeit eine geringe Menge an einfachen Schutzmasken, die wir zum Kauf anbieten können. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Patientenbesitzer mit Termin bei uns in der Tierarztpraxis und auch nur solange der Vorrat reicht. Von der Maskenpflicht sind auch Personen nicht befreit, die aufgrund eines Notfalls einen Tierarzt aufsuchen müssen.

Bitte beachten Sie auch unsere sonstigen Coronavirus-Schutzmaßnahmen, insbesondere die Bevorzugung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit EC-Karte. EC-Cash ist dem Bargeld vorzuziehen, weil Bargeld als potentieller Überträger von Krankheitserregern gilt und wir die EC-Zahlung kontaktlos ermöglichen. Für Ihre Mithilfe sind wir sehr dankbar.

Bleiben Sie gesund!