Neue Verordnung für Gebühren im Notdienst der Tierärzte

Der Bundesrat hat innerhalb der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine Änderung der Gebühren für den tierärztlichen Notdienst verabschiedet, die ab dem 14.02.2020 in Kraft tritt. Damit fallen pro Behandlung im Notdienst, also Behandlungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, eine Gebühr in Höhe von 50,00€ zzgl. gesetzlicher MwSt. an und die Leistungsabrechnung muss zwischen dem 2- bis 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte liegen. Wir bitten um Verständnis, dass sich dadurch die Kosten der Behandlungen im Notdienst erhöhen.